Das Gemeindeamt hat für den Parteienverkehr zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo: 8 - 12 Uhr
Di: 8 - 12 Uhr
Mi: 8 - 12 Uhr
Do: 13 - 18 Uhr
Fr: 8 - 12 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist Parteienverkehr nach telefonischer Vereinbarung (07944/8255) möglich.
Hinweis:
Zur Entgegennahme mündlicher Anbringen ist die Behörde, außer es besteht Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten verpflichtet, zur Entgegennahme von schriftlichen Anbringen nur während der Amtsstunden (Mo, Di: 7 -12 u. 13 - 17 Uhr, Mi, Fr: 7 – 13 Uhr, Do: 7 – 12 u. 13 – 18 Uhr).
Die Behörde ist nur während der Amtsstunden verpflichtet, Empfangsgeräte bereitzuhalten. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden binnen offener Frist in einer technischen Form (Telefax: (07944) 8255-24 oder E-Mail: gemeinde@sandl.ooe.gv.at) eingebracht werden und die technische Form die Feststellung des Zeitpunktes des Einlangens ermöglicht, gelten als rechtzeitig eingebracht. Behördliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.
927 m
Erreichbarkeit / AnreiseLinz: A7 Mühlkreisautobahn Richtung PRAHA, weiter auf Königswiesener Straße /B124/B310, Links abbiegen auf B310 Richtung Freistadt, im Kreisverkehr zweite Ausfahrt B38 nehmen und ca. 15 km folgen.
Hauptbahnhof Linz - direkte Busverbindung nach Sandl
Bahnhof Freistadt - Busverbindung nach Sandl (15 km)
Barzahlung
Rollstuhltauglich: Nicht alle Punkte der gesetzlichen ÖNORM werden erfüllt. Grundsätzlich ist dieses Objekt rollstuhltauglich und es ist keine Hilfestellung nötig.
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